Baugenehmigung: Die öffentliche Hand als Mit-Bauherr

Interview

Baugenehmigung: Die öffentliche Hand als Mit-Bauherr


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Sie wollen bauen? Dann spricht auch die öffentliche Hand in Form des Baurechtes mit.

Ob in Form der Vorgaben eines Bebauungsplanes, den Vorstellungen der Gemeinde, oder auch den Vorgaben übergeordneter Stellen.
Immer sitzt ein "unsichtbarer" Dritter mit am Planungstisch.

Manchmal sind die Vorstellungen der Bauherren/innen und der öffentlichen Hand nicht deckunsgleich. Dann gilt es einen Kompromiss zu finden oder eben die entsprechenden Auflagen zu erfüllen. Erfahrungsgemäß gibt es aber oft eine Lösung, wenn beide Seiten zu einem konstruktiven Dialog bereit sind. Hierbei ist es oft hilfreich, die Vorstellungen, Rahmenbedingungen und Zwänge der anderen Partei zu verstehen um so einen Dialog auf Augenhöhe führen zu können. Dies vermeidet auch oft lange und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen, an denen letztendlich viele Bauvorhaben scheitern, aber viel Geld bis dahin ausgegeben wurde.. 

Schlussendlich ist eine Baugenehmigung Voraussetzung für den eigentlichen Bau.

In diesem Beitrag beschreibt Herr Prof. Dr. Sparwasser, wie eine Baugenehmigung zustande kommt und welche Belange die Bauherren/innen dabei wann berücksichtigen sollten.
Mit diesem Wissen können Sie effizienter planen und vermeiden bereits im Vorfeld unnötige Auseinandersetzungen mit den Baurechtsbehörden. 

Prof.Dr. Reinhard Sparwasser
Referent:

Prof.Dr. Reinhard Sparwasser

Prof. Dr. Reinhard Sparwasser ist seit  1984 Rechtsanwalt und hat sich auf das Thema Baurecht im Bereich Verwaltung und Zivilrecht spezialisiert. In seiner langjährigen Berufspraxis wurde er mit zahlreichen Fällen konfrontiert und kann so aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen.

Erfahren Sie von Professor Sparwasser welche rechtlichen Aspekte bei einem Bauvorhaben von Bedeutung sind und wie Sie Ihre Rechte durchsetzten können.

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